| Öffnungszeiten: |
| Montag 9.00-18.00 Uhr |
| Dienstag bis Donnerstag 9.00-16.00 Uhr |
| Freitag 9.00-15.00 Uhr |
Die Bestände des Archivs stehen auf der Grundlage der Regelungen des Bundesarchivgesetzes jedermann auf Antrag zur Benutzung offen. Einschränkungen bestehen durch eine allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren bei Verwaltungsunterlagen und durch eine Schutzfrist für personenbezogene Daten (schutzwürdige Belange Dritter) von 30 Jahren nach dem Tode des Betroffenen. Beide Fristen können allerdings für wissenschaftliche Benutzung auf Antrag verkürzt werden.
Ihren Besuch melden Sie bitte vorher unter Angabe des Themas an. Anonyme Anfragen per E-Mail können leider nicht beantwortet werden. Als Absender - einem Brief entsprechend - ist die Anschrift erforderlich, um gegebenenfalls Kopien übersenden zu können.