Abgebende Stellen

Das Archiv übernimmt Unterlagen sämtlicher Organe der Max-Planck-Gesellschaft, ihrer Institute und sonstiger Einrichtungen. Alle Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden und deren Verwahrungs- und Aufbewahrungsfristen abgeaufen sind, sollen nach § 6 des Statuts des Archivs der MPG zur Archivierung angeboten werden.

Die Unikate des Archivs der MPG speisen sich aus eben diesen Abgaben. Die Vorgehensweise für jede abgebende Stelle finden Sie im Folgenden.

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