Langzeitarchivierung (DLZA) von Forschungsdaten

Langzeitarchivierung (DLZA) von Forschungsdaten

Gemäß der verbindlich für den MPG e.V. geltenden Guten Wissenschaftlichen Praxis Kapitel 2.4 sind Forschungsdaten (FD) sowie Forschungsergebnisse lesbar vorzuhalten. Dies gilt i.d.R. für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Eine wesentliche Frage sollte bereits früh auch dem Langzeiterhalt von Forschungsdaten gelten:

Die Langzeitarchivierung von Forschungsdaten zielt insbesondere auf eine mögliche Nachnutzung der relevanten Daten durch unterschiedliche Disziplinen über einen sehr langen Zeitraum. :

Um eine Langzeitarchivierung von Forschungsdaten organisatorisch und technisch überhaupt zu ermöglichen muss der Bedarf bereits vor dem Entstehen der Daten - idealerweise durch das Forschungsdatenmanagement -, allerspätestens jedoch bis zum Projektende, bedacht werden.

Formale Aspekte: Für eine DLZA ist zunächst eine rechtliche Klärung des Zugangs zu den Daten zwingend erforderlich.

Insbesondere folgende Fragen sollten beantwortet werden:

  • Wem gehören die Daten?

  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Daten nach Projektende durch andere Forschende genutzt werden?

Hinweis: Der organisatorische und finanzielle Aufwand für eine Langzeitarchivierung ist hoch und somit nur für Daten zu rechtfertigen, die rechtlich auch tatsächlich nachgenutzt werden dürfen. Entsprechend ist im Sinne der Datensparsamkeit auch stets allein eine Auswahl von Forschungsdaten archivwürdig. Die Beurteilung, welche Daten für eine Langzeitarchivierung geeignet sind, erfolgt anhand verschiedener inhaltlicher aber auch formaler Kriterien, die nachfolgend weiter beschrieben werden.


Langzeitarchivfähige Formate: Allein bestimmte digitale Dateiformate sind für einen Langzeiterhalt geeignet. Aus diesem Grund sollte bereits im Vorfeld überlegt werden, ob langzeitarchivfähige Formate gewählt werden können.

Hinweise zu langzeitarchivfähigen Formaten finden Sie auf den Internetseiten der schweizer Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen (KOST):
Website der KOST

Alle Informationen, die für eine Nachnutzung der Forschungsdaten benötigt werden, müssen mitgeliefert und mit archiviert werden.

Dies umfasst mindestens

  • eine kurze Projektbeschreibung

  • alle zum Verständnis der Daten benötigten Metadaten

  • Beschreibungen/Dokumentationen der Software sofern diese für die Auswertung der Daten benötigt wird (Eigenentwicklungen)

  • den Quellcode (bei Eigenentwicklungen)

  • Rechteinhaber

  • Modalitäten der Nachnutzung


Inhaltliche Aspekte:

Bei der Frage, ob generierte Forschungsdaten für eine Langzeitarchivierung inhaltlich in Frage kommen könnten, ist eine Orientierung der Forschenden entlang folgender Leitfragen möglich.

Hinweis: Die Fragen sollen allein zur Orientierung dienen, es müssen nicht alle mit „ja“ beantwortet werden:

  • Könnten die Daten zukünftig reproduziert werden oder wäre dies, wenn überhaupt, nur mit einem großen Ressourcenaufwand möglich?

  • Ist meine Forschungsfrage oder Herangehensweise richtungsweisend für die Forschung?

  • Benötige ich die Forschungsdaten zukünftig für die weitere Forschung?

  • Welche anderen Forschungsfragen wären im Hinblick auf die eigene aber auch anderen Fachdisziplinen anhand der erhobenen Daten außerdem vorstellbar?

  • Inwieweit würde der Verlust der Daten spätere Forschungen in diesem oder anderen Forschungsfeldern erschweren / verhindern?

  • Sind die Daten gemäß der FAIR-Prinzipien so aufbereitet und dokumentiert, dass sie von potientiell Nachnutzenden aufgefunden und nachgenutzt werden können?

  • Liegen die Daten in langzeitarchivierungsfähigen Formaten vor (siehe exemplarisch die Website der KOST) ?

  • Unter welchen juristischen Voraussetzungen dürfen die Daten nach Projektende durch andere Forscher genutzt werden?

 


Abb. Header: Max-Planck-Institut für Physik, Göttingen, Bunsenstraße, Rechenmaschinen im Haus 10;
Signaturen:
VI. Abt., Rep. 1, MPI für Physik, II.1/1   - (evtl. Rechenmaschine G3, 1958)
VI. Abt., Rep. 1, MPI für Physik, II.1/3   - (Mitarbeiter an der Rechenmaschine G1, stehend Heinz Billing, 1952)

VI. Abt., Rep. 1, MPI für Physik, II.1/4   - (Mitarbeiterin an der Rechenmaschine G1, 1952)

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