Das Archiv der Max-Planck-Gesellschaft betreut überwiegend Archivgut zur Zeitgeschichte. Darunter befinden sich vielfach verhältnismäßig „junge“ Unterlagen. Für die Nutzung von Archivgut gilt in der Regel eine Schutzfrist von 30 Jahren nach Entstehung der Unterlagen. Darüber hinaus sind in besonderen Fällen weitergehende Schutzfristen vorgesehen. Personenbezogenes Archivgut kann frühestens 10 Jahre nach dem Tod bzw. 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person eingesehen werden.
Das Archiv kann Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen, wenn ein wissenschaftlicher Zweck benannt wird oder wenn durch die Nutzung rechtliche Interessen wahrgenommen werden und den schutzwürdigen Belangen Betroffener in geeigneter Weise Rechnung getragen wird. Die Genehmigung der Schutzfristverkürzung erfolgt im Rahmen des Nutzungsantrags.
Bei Nachlassbeständen, die als Deposita im Archiv aufbewahrt werden, wird vor der Nutzung durch das Archiv eine Einwilligung der Geber eingeholt. Für eine unkomplizierte Abwicklung benötigen wir genauere Kenntnis über Ihren Forschungszweck.
Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen und Formulare.
Abb.: Max Planck, wahrscheinlich anlässlich eines Vortrages in Bonn 1947.