Erstmalig wurde dem Archiv der Max-Planck-Gesellschaft ein eigenes Statut als umfassende Arbeitsgrundlage gegeben.
Seit dem 12.09.2016 regelt ein durch den Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft erlassenes Statut die Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen des Archivs und ermöglicht damit unter anderem ein transparentes und forschungsorientiertes archivisches Nutzungsrecht.
Bislang erfolgten Archivierung und Zugänglichmachung der seitens des AMPG betreuten Überlieferung in Anlehnung an das Bundesarchivgesetz. Neben einzelnen Bestimmungen, die sich kaum auf die Gegebenheiten der Max-Planck-Gesellschaft übertragen ließen, erschienen auch die verhältnismäßig restriktiven Schutzfristen nicht mehr zeitgemäß.
Das Statut regelt insbesondere:
- die Zuständigkeit des AMPG für sämtliche Organe, Institute und sonstige
Einrichtungen der MPG (analoge und elektronische Unterlagentypen),
- die alleinige Bewertungsentscheidung des Archivs hinsichtlich der
Archivwürdigkeit von Unterlagen,
- die Aufgabe der Einwerbung ergänzender Archivbestände, insbesondere von
Vor- und Nachlässen,
- das archivische Nutzungsrecht im Sinne eines forschungsorientierten Zugangs,
- die Zugänglichkeit von Archivgut auch für die interessierte Öffentlichkeit (nach
Maßgabe des Statuts),
- Zusammensetzung und Aufgaben des Beirats des Archivs.
Mit dem neuen Statut schließt das Archiv der Max-Planck-Gesellschaft an die archivrechtlichen Standards anderer öffentlicher Archive an. Zugleich ermöglicht das Statut einen genauen Zuschnitt auf Spezialfälle des Archivs und seines Trägers.
Zeitgleich mit dem Statut aktualisiert das Archiv seine Nutzungs- und Lesesaalordnung.